Mittwoch, 21. mai 2008
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Die Eingabe richtet sich gegen die Übertragung exekutiver Eingriffsbefugnisse auf das Bundeskriminalamt.
Hier klicken, um die Petition zu
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Begründung:
Die Verhütung terroristischer Anschläge konnte in der Vergangenheit stets von den Ländern erfolgreich koordiniert werden, wie etwa im Fall der Anschlagsplanungen im
Sauerland, so dass es keiner zentralen Polizeibehörde bedarf. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums verstößt vielmehr gegen den Polizeibrief vom 14.04.1949, dem zufolge der Bund nur die
"Koordinierung" der Verbrechensverfolgung übernehmen darf und ihm insoweit keine exekutiven Eigenbefugnisse übertragen werden dürfen. Der Polizeibrief soll die Gefahr einer Wiederholung der
Verbrechen früherer zentraler Polizeibehörden wie der Gestapo schon im Ansatz unterbinden. Dass Bundeszentralbehörden auch heute noch missbrauchsanfällig sind, zeigen die zahlreichen Skandale der
Nachrichtendienste des Bundes. Ähnliche Missbrauchsfälle sind abzusehen, wenn unter Missachtung der historischen Lehren wiederum eine zentrale Polizeibehörde mit exekutivischen Befugnissen im
gesamten Land eingerichtet würde.
Dies ist
eine Aktion des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
von Sammy_the_Bull
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